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   OLG Oldenburg, 08.05.2018 - 2 U 120/17   

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https://dejure.org/2018,26245
OLG Oldenburg, 08.05.2018 - 2 U 120/17 (https://dejure.org/2018,26245)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08.05.2018 - 2 U 120/17 (https://dejure.org/2018,26245)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08. Mai 2018 - 2 U 120/17 (https://dejure.org/2018,26245)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erstellung einer Doppelhaushälfte: Schnellbindender Estrich ist ein Mangel!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erstellung einer Doppelhaushälfte: Schnellbindender Estrich ist ein Mangel! (IBR 2018, 629)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 17.04.2015 - 9 U 35/14

    Bauträgervertrag: Anspruch des Erwerbers auf Eigentumsübertragung trotz

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.05.2018 - 2 U 120/17
    Allerdings hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg in seinem Urteil vom 17.4.2015 (9 U 35/14) entschieden, dass ein Bauträger zur Eigentumsumschreibung auf den Erwerber verpflichtet sei, wenn der Bauträger die Beseitigung von Mängeln verweigere und der Erwerber deshalb in Höhe des Doppelten der Mängelbeseitigungskosten von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch mache.
  • BGH, 10.07.2014 - VII ZR 55/13

    Architektenhaftung: Schadensersatz wegen Planungsfehlern und Errichtung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.05.2018 - 2 U 120/17
    Entspricht die Werkleistung dem nicht, liegt ein Werkmangel vor (BGH MDR 2014, 1020 mit weiteren Nachweisen auf die Rechtsprechung des BGH).
  • OLG Celle, 10.08.2017 - 6 U 54/16

    Nutzung = Abnahme?

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.05.2018 - 2 U 120/17
    In der Nutzung des Objekts kann deshalb nicht die stillschweigende Billigung als im wesentlichen vertragsgerechte Leistung gesehen werden, da sich aus dem Abnahmeprotokoll das Gegenteil ergibt (vergleiche auch OLG Celle, Urteil vom 10.8.2010, 6 U 54/16 juris).
  • OLG Dresden, 06.07.2021 - 6 U 1882/20

    Verletzung des Zug-um- Zug Prinzips bei Klauseln im Notarvertrag: Fälligkeit der

    § 320 Abs. 2 BGB ändert nichts daran, dass vorliegend das Eigentum nur Zug-um-Zug gegen Zahlung des gesamten geschuldeten Kaufpreises zu übertragen war und eine " verhältnismäßige Geringfügigkeit des rückständigen Teils " bei einem offenen Kaufpreis von 11, 9 % vom Gesamtkaufpreis zunächst nicht vorlag bzw. eine Reduzierung des gesamten Kaufpreises erst durch Minderung oder Aufrechnung eintreten konnte (vgl. auch BGH, Urteil vom 07.06.2001, VII ZR 420/00 Rn 16, 17; OLG Oldenburg, Urteil vom 08.05.2018, 2 U 120/17; OLG Hamburg, Urteil vom 17.04.2015, 9 U 35/14).

    Ihr bleibt es - allerdings nunmehr außerhalb des vorliegenden Prozesses - unbenommen, entweder (weiterhin) Erfüllung der werkvertraglichen Pflichten der Beklagten geltend zu machen oder nach näherer Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen wegen Mängeln den Kaufpreis zu mindern, Kostenvorschüsse zu verlangen oder mit Ansprüchen auf Schadensersatz aufzurechnen (OLG Oldenburg, Urteil vom 08.05.2018, 2 U 120/17 Rn 103; vgl. auch Basty, aaO., Rn 36 a.E.).

    Da es demnach dabei verbleibt, dass die Übereignung nur Zug-um-Zug gegen Zahlung des vollständigen Kaufpreises geschuldet ist (vgl. BGH, Urteil vom 07.06.2001, VII ZR 420/00 Rn 16 ff., OLG Oldenburg, Urteil vom 08.05.2018, 2 U 120/17 Rn 103.; Basty, aaO., Kapitel 10 Rn 36), und die Beklagte die Zug-um-Zug-Einrede dadurch erhoben hat, dass sie auf die nicht vollständige Kaufpreiszahlung verwiesen hat, hatte eine entsprechende Verurteilung wie tenoriert zu erfolgen.

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